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Vorsorge treffen – jetzt

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Vorsorge mit der Patientenvollmacht Wer regelt meine Angelegenheiten, wenn ich es selbst nicht mehr kann? Diese Frage bewegt viele Menschen. Denn die Situation kann ganz plötzlich eintreten – sei es durch Krankheit, Unfall, Demenz oder Behinderung. Oft liegen dann keine Vollmachten vor oder erteilte Vollmachten reichen nicht aus. In solchen Fällen wählt das Vormundschaftsgericht einen Betreuer aus, der vollkommen fremd sein kann. Wie Sie das vermeiden können, erfahren Sie in diesem Artikel.

Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie eine oder mehrere Personen einsetzen und ihnen die Befugnis erteilen, für Sie rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben. Darüber hinaus können Sie auch inhaltliche Anordnungen treffen. Dabei muss sich die Vorsorgevollmacht nicht auf die Zeit eigener Entscheidungsunfähigkeit beschränken, sondern kann schon vor der Betreuungsbedürftigkeit des Vollmachtgebers gelten und auch auf die Zeit nach seinem Tod ausgedehnt werden. Im Unterschied zum Betreuer muss der Bevollmächtigte auch nicht zuerst vom Vormundschaftsgericht bestellt werden, sondern er kann bei Bedarf sofort für Sie handeln. Klingt kompliziert? Ist es aber nicht. Bei janolaw können Sie eine rechtsverbindliche Vorsorgevollmacht ganz leicht selbst erstellen.


Auch mit einer Betreuungsverfügung können Sie mehr als nur Ihren Betreuer festlegen. Sie können im Voraus inhaltliche Vorgaben zur Führung der Betreuung machen, z.B. wie viel Taschengeld Sie bekommen sollen, welcher Arzt für Ihre medizinische Betreuung zuständig sein soll oder was mit Ihrer Wohnung geschehen soll, wenn Sie dort ausziehen müssen. Ihre Wünsche sind für Vormundschaftsgericht und Betreuer grundsätzlich verbindlich. Um Ihren Wünschen die richtige Form zu geben, können Sie Ihre Betreuungsverfügung mit Hilfe von janolaw anfertigen.

 

 


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